SCHULUNFALL

UNFALL IN DER SCHULE

Ein Schulunfall liegt vor, wenn ein Schüler im Zusammenhang mit der Schule einen Unfall erleidet. Dies bezieht sich auf Unfälle im Schulgelände (Schulhaus, Pausenhof, Turnhalle, Sportplatz etc.) und bei Unterrichtsgängen, Wandertagen und auf dem Schulweg. Für Ihr Kind besteht Versicherungsschutz über die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) für jede Art eines Schulunfalles . Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich nur auf Personenschäden. Bei Sachschäden (z.B. Kleidung, Fahrräder, Brille etc.) wird kein Ersatz geleistet.  Liegt ein Schulunfall vor, muss er umgehend und innerhalb von drei Tagen der KUVB gemeldet werden. Die Unfallmeldung wird von der Schulleitung ausgefüllt.

 

Dazu benötigen wir folgende Informationen: 

  • den Namen des zuerst behandelnden Arztes
  • den Namen des weiter behandelnden Arztes
  • die Krankenkasse des verletzten Kindes

Bei einem Unfall auf dem Schulweg brauchen wir zusätzlich folgende Informationen:

  • Datum, Uhrzeit
  • Unfallhergang, Unfallstelle
  • evtl. Namen der Zeugen

 

Bei einem Schulunfall versorgen wir zunächst Ihr Kind und versuchen Sie umgehend zu benachrichtigen, damit Sie Ihr Kind, falls nötig, weiter ärztlich versorgen lassen können.